Ehrenordnung

Bestimmungen über die Verleihung von Auszeichnungen an die Mitglieder des SV Blau-Weiß Rixbeck-Dedinghausen e.V.

1
Allgemeine Regelungen
Diese Ehrenordnung regelt die Durchführung von Ehrungen durch den Verein. Nachstehende Bestimmungen sind Anlage, nicht Bestandteil, der Satzung. Zu ihrer Änderung bedarf es einer Mehrheit von 2/3 aller Stimmen des erweiterten Vorstandes.
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Grundsätze
Der SV Blau-Weiß Rixbeck-Dedinghausen e.V. kann Ehrungen aussprechen. Die Ehrungen sind ein Zeichen äußerer Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft und beispielhaftes ehrenamtliches Engagement, insbesondere auch in den Vorgängervereinen SV Alpinia DJK Rixbeck e.V. und SV Blau-Weiß Dedinghausen e.V.

Über die Verleihung der Ehren- und Verdienstnadeln im Verein entscheidet der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Mehrheit ihrer anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende werden durch die Mitgliederversammlung auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes ernannt.

Mit der Ehrenmitgliedschaft und dem Ehrenvorsitz ist eine Beitragsbefreiung auf Lebenszeit verbunden.
Die Auszeichnungen sollen in würdiger Form grundsätzlich in einer Mitgliederversammlung verliehen werden.
Kein Mitglied hat einen satzungsmäßigen Anspruch auf eine Ehrung.
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Auszeichnungen
Auszeichnungen im Sinne dieser Bestimmungen sind
  • die goldene Ehrennadel für besondere Verdienste
  • die silberne Ehrennadel für besondere Verdienste
  • die Verdienstnadel für langjährige Mitgliedschaft
  • die Ernennung zum Ehrenmitglied
  • die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
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Ehrungen für besondere Verdienste
Es wird verliehen,
  • die goldene Ehrennadel an Mitglieder, die 12 Jahre ein Amt im Verein innegehabt haben.
  • die silberne Ehrennadel an Mitglieder, die 7 Jahre ein Amt im Verein innegehabt haben.
Amt im Sinne dieser Bestimmungen ist die Ausübung eines Ehrenamtes
  • als Mitglied des erweiterten Vorstands,
  • als Mitglied eines Abteilungsvorstands,
  • als Betreuer oder ehrenamtlicher Übungsleiter.
Für ganz besondere Leistungen im Interesse des Vereins können die Ehrennadeln auch bei Nichterfüllung der Wartezeit verliehen werden.
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Ehrung für langjährige Mitgliedschaft
Es wird verliehen, die Verdienstnadel für 25jährige, 40jährige, 50jährige und 60jährige Vereinsmitgliedschaft.
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Ernennung zum Ehrenmitglied
Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden, wenn das Vereinsmitglied sich durch außergewöhnliche und selbstlose ehrenamtliche Tätigkeiten für den Verein verdient gemacht hat. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Ernennung zum Ehrenmitglied die höchste Form der Wertschätzung darstellt und im Regelfall die Verleihung der silbernen und goldenen Ehrennadel dieser Ernennung vorausgehen sollte.
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Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Der Ehrenvorsitz kann verliehen werden bei einer Tätigkeit als 1. und/oder 2. Vereinsvorsitzender von mindestens 10 Jahren.
Diese Regelung gilt für alle Vorsitzenden ab dem 01.01.2019, also nicht rückwirkend.
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Aberkennung von Ehrungen
Der geschäftsführende Vorstand des SV Blau-Weiß Rixbeck-Dedinghausen e.V. kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihr Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen wird.
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Umgang mit Verstorbenen
Verstorbene Mitglieder des Vereins werden, soweit bekannt, durch die Abteilung mit einer vom Gesamtverein beschafften Gedenkkarte geehrt.
Verstorbene Ehrenmitglieder des Vereins werden durch die Abteilung mit der Gedenkkarte und einem Geldbetrag aus der Abteilungskasse geehrt.
Bei verstorbenen Ehrenvorsitzenden nimmt diese Ehrung der geschäftsführende Vorstand aus der Hauptkasse vor, im Regelfall sollte in diesen Fällen ein Nachruf in der örtlichen Presse und DA erscheinen.
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Geburtstagsgrüße
Die Würdigung runder Geburtstage ab Vollendung des 75. Lebensjahres werden durch die Abteilungen mittels der vom geschäftsführenden Vorstand beschafften Glückwunschkarten vorgenommen. Ob darüber hinaus im Einzelfall eine weitergehende Würdigung vorgenommen wird, obliegt den Abteilungen. Im Einzelfall (z. B. bei Ehrenvorsitzenden) übernimmt die Ehrung der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss in einer JHV.
Der Geschäftsführer stellt den Abteilungen hierzu zu Beginn eines jeden Jahres eine entsprechende Aufstellung zur Verfügung.
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Inkrafttreten
Die vorstehende Ehrungsordnung wurde von der Vorstandssitzung am 08.11.23 beschlossen und tritt ab diesem Zeitpunkt in Kraft.
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