Verstorbene Mitglieder des Vereins werden, soweit bekannt, durch die Abteilung mit einer vom Gesamtverein beschafften Gedenkkarte geehrt.
Verstorbene Ehrenmitglieder des Vereins werden durch die Abteilung mit der Gedenkkarte und einem Geldbetrag aus der Abteilungskasse geehrt.
Bei verstorbenen Ehrenvorsitzenden nimmt diese Ehrung der geschäftsführende Vorstand aus der Hauptkasse vor, im Regelfall sollte in diesen Fällen ein Nachruf in der örtlichen Presse und DA erscheinen.