Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie beinhaltet die Festsetzungen der von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge, Umlagen und Gebühren. Sie regelt die diesbezüglichen Verpflichtungen der Mitglieder. Sie trifft Regelungen zur Beitragsermäßigung und gegebenenfalls zu Beitragsfreistellungen. Grundlage aller Regelungen ist die aktuelle Vereinssatzung.
Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen und geändert werden.
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Mitgliedschaft und Beitragspflicht im Verein
Wer die Mitgliedschaft im Verein erworben hat, ist nach der Satzung und Beitragsordnung generell beitragspflichtig und muss auf Grund der Zuordnung in die entsprechende Beitragsgruppe den jährlichen Beitrag zahlen. Dies ist insbesondere wichtig, damit der Versicherungsschutz gewährt ist, die Verbandsbeiträge abgeführt und Geschäftsstellenkosten sowie die Kosten des Sportbetriebs getragen werden können.
Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
In begründeten Fällen, insbesondere aus sozialen Gründen, kann ein Mitglied auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden. Hierüber entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Beitragspflicht befreit. Dies gilt auch für die Abteilungsbeiträge
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Beschlüsse der Organe
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der zu zahlenden Beiträge und Umlagen.
Die Abteilungsversammlung schlägt in begründeten Fällen die unter § 5 aufgeführten Abteilungsbeiträge vor, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.
Der geschäftsführende Vorstand legt die Aufnahme-, Bearbeitungs- und sonstigen Gebühren fest.
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Beiträge
Die Mitgliederversammlung hat zuletzt folgende z.Zt. gültige Mitgliedsbeiträge (Jahresbeiträge) beschlossen.
Vereinsbeitrag:
Kinder/Jugendliche bis 14 Jahren
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren
Erwachsene bis 24 Jahren
Erwachsene ab 25 Jahren
Passive Mitglieder
Familienbeitrag (3 Mitglieder)
Familienbeitrag (4+ Mitglieder)
23,00
27,00
31,00
40,00
20,00
80,00
90,00
Erläuterungen zur Beitragsgruppe „Familienbeitrag“
Eine Familienmitgliedschaft besteht aus mindestens drei Personen in einem gemeinsamen Haushalt, wobei Familie im Sinne der Satzung eine aus einem Elternpaar oder einem Elternteil und mindestens einem Kind bestehende Lebensgemeinschaft ist.
Die Zuordnung zum Familienbeitrag der nicht erwachsenen Mitglieder gilt längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragserhöhung wird zum 1. Januar des folgenden Jahres wirksam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
Der Mitgliedsbeitrag enthält u.a. die Beiträge für den Landessportbund, Kreissportbund und Gemeindesportverband sowie zur Sportversicherung des LSB NRW e. V., die Beiträge zu den Fachverbänden, die Beiträge für die Verwaltungsberufsgenossenschaft, die Gebühren für die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze und die Kosten der Geschäftsführung. Der Hauptanteil des Jahresbeitrages geht an die Abteilungen zur Durchführung des Sportbetriebs.
Stichtag der Beitragsbemessung ist das Datum der Beitragserhebung
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Abteilungsbeiträge und Gebühren
Abteilungen können durch Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben.
Für besondere Sportangebote (Sportkurse, Reha- und Präventions-Programme etc.) können die Abteilungen mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes gesonderte Gebühren erheben.
Anfallende Bankgebühren (z. B. bei Rückbuchungen) werden in Rechnung gestellt.
Folgende Abteilungsbeiträge sind von ihren Abteilungsversammlungen festgesetzt worden
Bogensportabteilung
Kinder/Jugendliche bis 14 Jahren
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren
Erwachsene bis 24 Jahren
Erwachsene ab 25 Jahren
8,00
15,00
18,00
44,00
Tennisabteilung
Kinder/Jugendliche bis 14 Jahren
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren
Erwachsene bis 24 Jahren
Erwachsene ab 25 Jahren
Passive Mitglieder
Familienbeitrag (4+ Mitglieder)
11,00
21,00
26,00
62,00
26,00
146,00
Fussballabteilung
Kinder/Jugendliche bis 14 Jahren
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren
Erwachsene bis 24 Jahren
Erwachsene ab 25 Jahren
Passive Mitglieder
15,00
18,00
25,00
30,00
25,00
Badmintonabteilung
Kinder/Jugendliche bis 14 Jahren
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren
Erwachsene bis 24 Jahren
Erwachsene ab 25 Jahren
Passive Mitglieder
5,00
10,00
20,00
30,00
5,00
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Aufnahme- Bank- und Bearbeitungsgebühren
Für Erinnerungen und Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren i. H. v. 5,00 € pro Schreiben erhoben.
Evtl. anfallende Bankgebühren, die durch Verschulden des Mitgliedes dem Verein entstehen, werden zurückgefordert.
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Fälligkeiten
Der Mitglieds- und Abteilungsbeitrag wird jeweils zur Hälfte am 01.01. und 01.07. eines Jahres bzw. am Tag des Eintritts in den Verein fällig und mittels SEPA-Lastschriftverfahren zum 01.03. und 01.09. des Jahres vom Girokonto abgebucht. Bei Mitgliedern, die nach dem 01.09. eintreten, erfolgt der Einzug des ersten Beitrages zum 01.12. des Jahres.
Beim Austritt aus dem Verein erfolgt keine Beitrags-Rückerstattung.
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Anträge und Mitteilungspflicht
Der Familienbeitrag sollte rechtzeitig angezeigt und auf Anforderung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Der geschäftsführende Vorstand kann auf Antrag eines Mitgliedes in begründeten Fällen eine befristete Beitragsfreistellung oder Ermäßigung gewähren. Für den Abteilungsvorstand gilt gleiches hinsichtlich des Abteilungsbeitrages.
Die Mitglieder sind verpflichtet Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere der Anschrift und der Bankverbindung, schnellstmöglich mitzuteilen.
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Datenschutz
Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagen Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung gespeichert.
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Vereinskonto
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Gebühren können auf folgendes Vereinskonto eingezahlt werden:
Sparkasse Lippstadt
BIC:
IBAN:
GENODED1LIP
DE86 4165 0001 0008 0007 05
Die Gläubiger-ID von SV Blau-Weiß Rixbeck-Dedinghausen e.V. lautet: DE89ZZZ00000437777.